Nach § 20 Abs. 1 a und b des SGB V hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen angehalten, im Rahmen der primären Prävention den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Versicherten zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen und dafür einen gewissen Betrag bereitzustellen.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben daraufhin einen Leitfaden Prävention (Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000”, 2. korrigierte Auflage vom 15. Juni 2006) erstellt, der die Bedingungen für die Massnahmen inhaltlich regelt sowie die notwendigen Qualifikationen für die Kursleiter und Kursleiterinnen vorgibt.
So bieten die meisten Krankenkassen gesundheitsfördernde Massnahmen selbstständig und in der Regel für den Versicherten kostenfrei an, sie übernehmen aber auch einen Anteil von 80% der Kursgebühren (max. € 75,00 - 120,00 €) bei einer regelmäßigen Kursteilnahme (mindestens 80 % der Kurstermine) bei anderen anerkannten Anbietern.
Am Ende eines Kurses erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die er zusammen mit der quittierten Rechnung zur Erstattung eines Anteils bei der Krankenkasse einreicht.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist Herr Thomas Welker als Kursleiter und Ausbilder anerkannt und arbeitet mit ihnen zusammen, z.B.:
Sollte Ihre Krankenkasse nicht aufgeführt sein, so bitten Sie bei Ihrer Krankenkasse um entsprechende Informationen.
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