4. Fortbildung zum/zur Trainer/in für multimodale Stresskompetenz?
Sind zu viele Figuren auf dem Spielfeld, so betrachte den Hintergrund.
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Die Kurse in der allgemeinen und betrieblichen Gesundheitsförderung (Primärprävention § 20 Abs. 1 und 2 SGB V) sollten hauptsächlich von Diplom-Psychologen/innen durchgeführt werden, weil sie über besondere Kenntnisse psychosomatischer Erkrankungen und auch über entsprechende verhaltenstherapeutische Interventionstechniken verfügen. Die Fortbildung zur Kursleitung "Multimodale Stresskompetenz" umfasst eine insgesamt 40-stündige Fortbildung mit zwei obligatorischen (je 16-stündig) und einer optionalen (mind. 8-stündig) Ausbildungseinheiten. Letztere kann auch in die beiden obligatorischen Ausbildungseinheiten integriert sein.
- Ausbildungseinheiten
Übung macht den Meister, also hänge stures Pauken an den Nagel.
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Der Erwerb von Grundkenntnissen der Stresskonzeptionen und Basiskompetenzen mit differenzierten Analyseverfahren, Wahrnehmungssensibilisierung, Problemlösestrategien und dem Aufbau eines Trainingskonzeptes bilden die erste Fortbildungseinheit. Der zweite Block enthält die Vermittlung methodisch-didaktischer Konzeptionen zur Arbeit in der Gruppe (optionale Elemente aus der Erwachsenenpädagogik, der Verhaltenstherapie, der klientenzentrierten Gesprächsführung, der suggestopädischen Methodik). Schwerpunkte sind die Erarbeitung von Problemlöse- und Kompetenzstrategien, von rational-emotiven und kognitiven Um- und Neubewertungen sowie mentalen Trainingsformen. Weitere optionale, konzeptionskonforme Fortbildungsbausteine können bis zu 10 Stunden auf die Mindestfortbildungsdauer angerechnet werden. Beispiele Verschiedene Verfahren zur Selbstregulation und zur Erhöhung situationsspezifischer Stresskompetenz, Genußtraining, Selbsthypnose und suggestive Methoden, Bewegungsmeditation (Taiji/Qigong, Feldenkrais, Yoga), Konfliktmanagement, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten, Augentraining, Entspannung am Bildschirmarbeitsplatz, Problemlösemethoden, Selbstmanagement, Zeitmanagement, ,etc)
- Voraussetzung zum Erwerb der Qualifikation/Zertifizierung
Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen können den Qualifikationsnachweis "Trainer/in für Multimodale Stresskompetenz" mit der Voraussetzung eines qualifizierten Nachweises über die Kenntnisse zur Vermittlung von Entspannungsverfahren (z. B. Autogenes Training, Progressive Relaxation, etc.) nach den Richtlinien des IPS erwerben (mehr zum Zertifikat -->).
Entsprechend den Handlungsleitlinien der gesetzlichen Krankenkassen können Fachkräfte anderer psychosozialer Gesundheitsberufe mit einer staatlich anerkannten Ausbildung, mit Kenntnissen in verhaltensorientierter Methodik und insbesondere mit einer Zusatzqualifikation in den vorgesehenen Entspannungsmethoden, ein Zertifikat erwerben. Die Fortbildungsangebote befinden sich im Fortbildungskalender.
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